Selbstverständlich können Sie sich als gesetzlich versicherter Patient auch in unserer Praxis behandeln lassen. Unsere Leistungen sind unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus. Wir sind eine privatärztliche Praxis ohne Zulassung bei gesetzlichen Krankenkassen. Eine Behandlung ist also für selbstzahlende Kassenpatienten und privat versicherte Patienten möglich. Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass wir als Privatpraxis direkt mit Ihnen abrechnen, d.h. keinen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Vertragspartner bei einer privaten ärztlichen Behandlung sind stets Arzt und Patient. Dies ist auch bei allen Privatversicherten der Fall. Die ganzheitlichen Behandlungskonzepte der Praxis und die individuelle Patientenbetreuung wären im Rahmen einer kassenmedizinischen Behandlung in dieser Form nicht möglich. Die Abrechnung der ärztlichen Beratungs- und Untersuchungsleistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit 1,8 bis max. 3,5-fachem Satz, je nach Zeitaufwand.